Hausverwaltung
Auch beim Thema Verwalten von Wohnungseigentum oder Mietshäusern sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Hausverwaltungen im Zentralraum Linz und Umgebung an.
Gerne sind wir Ihnen beim Kauf oder Verkauf eines Mietshauses behilflich. Natürlich diskret, kompetent und treffsicher! Wir finden für Sie die richtige Immobilie oder den richtigen Käufer. Mit unserer langen Erfahrung im Verwalten von Mietshäusern und im Umgang mit den Mietern, bzw. Eigentümern legen wir großen Wert auf eine „familiäre“ Umsetzung. Egal, ob bei dem Thema Wertsicherung oder bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
Nach einem Auszug eines Mieters nehmen wir die Wohnung zurück, vermerken alles in einem Übergabeprotokoll, führen die Ummeldungen der Energieanbieter durch und überweisen die Kaution zurück. Sollten Mängel auftreten, kümmern wir uns um die fachgerechte Beseitigung, sodass einer Neuvermietung nichts im Wege steht. Bei einer Neuvermietung suchen wir für Sie die vorqualifizierten Mieter, erstellen ein Mietanbot und den Mietvertrag. Die Wohnung wird an den neuen Mieter übergeben, ebenfalls mit Protokoll, der neue Mieter wird bei den Energieanbietern angemeldet und die Kaution wird eingehoben. Wir kümmern uns natürlich auch in unangenehmen Situationen um die Mieter, z. B. bei Mietrückständen, und versuchen diese so schnell als möglich, gemeinsam mit den Mietern, in den Griff zu bekommen.
Unser Angebot
Immobilienverwaltung
Bei der Verwaltung von Ihrem Mietzinshaus werden von uns alle kaufmännischen und technischen Belange abgewickelt, gemäß Ihren Vorgaben und Erfordernissen.
- Wir erledigen für Sie alle üblichen Verwaltungsangelegenheiten in normalem Umfang, wie Aktenführung, Stammdatenführung, Vertretung vor Behörden etc. Ihre Umsatzsteuervoranmeldung wird von uns erledigt.
- Alle Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten anfallen, werden von uns erledigt.
- Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten über Neuabschluss von Beratungs-, Wartungs- und Serviceverrägen.
- Wir schließen nach Rücksprache mit Ihnen für Sie Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträge ab.
- Wir kontrollieren in monatlichen Abständen Ihre Liegenschaft und führen Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen in normalem Umfang durch.
- Wir wickeln für Sie Schadenfälle ab und machen die Ansprüche bei der jeweiligen Versicherung geltend.
- Wir führen für Sie alle für eine Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Wartungsaufzeichnungen, Prüfbücher etc.
- Die Jahresabrechnung und die Hauptmietzinsabrechnung erledigen wir für Sie.
- Wir wickeln für Sie das Mahnwesen und Inkasso der Zahlungen der Wohnungsmieter ab.
- Auf Wunsch betreuen wir Sie auch bei der Abwicklung von Großreparaturen und Verbesserungsmaßnahmen Ihrer Liegenschaft und unterstützen Sie bei der Planung und Angebotseinholung, sowie bei Behördenverhandlungen und bei der Erstellung eines Finanzierungskonzeptes, überwachen die Bauführung und prüfen für Sie alle Rechnungen etc.
- Wir erledigen die Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen.
- Alle Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit Instandhaltungsdarlehen auftreten, erledigen wir für Sie.
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hausbesorgern und sonstigen Hilfskräften, etwa Abschluss, Kündigung, Lohnverrechnung etc.
- Abrechnungen aufgrund abweichender Aufteilungsschlüssel oder Abrechnungseinheiten.
- Führen von Schlichtungsstellen- und Gerichtsverfahren, sofern kein Rechtsanwalt damit betraut ist.
- Übergabe der Verwaltungsunterlagen bei Ende der Verwaltungstätigkeit.
Bei der Verwaltung von einem Wohnungseigentumsobjekt wickeln wir gemäß den Erfordernissen der Mehrheit der Wohnungseigentümer, dem Wohnungseigentumsvertrag und dem Nutzwertgutachten, auf Basis des Wohnungseigentumsgesetzes, alle kaufmännischen und technischen Belange für Sie ab.
- Wir erledigen für Sie alle üblichen Verwaltungsangelegenheiten in normalem Umfang, wie Aktenführung, Stammdatenführung, Vertretung vor Behörden etc.
- Ihre Umsatzsteuervoranmeldung wird von uns erledigt.
- Wir kontrollieren in monatlichen Abständen Ihre Liegenschaft und führen Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen in normalem Umfang durch.
- Wir schließen nach Rücksprache mit Ihnen für Sie Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträge ab.
- Wir wickeln für Sie Schadenfälle ab und machen die Ansprüche bei der jeweiligen Versicherung geltend.
- Alle Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten anfallen, werden von uns erledigt.
- Wir führen für Sie alle für eine Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Wartungsaufzeichnungen, Prüfbücher etc.
- Die Jahresabrechnung wird fristgerecht erledigt.
- Erstellung der Eigentümer-Vorausschau.
- Wir wickeln für Sie das Mahnwesen und Inkasso der Zahlungen der Wohnungseigentümer ab.
- Wir führen für Sie Eigentümerversammlungen mindestens alle zwei Jahre durch und führen darüber Protokoll.
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen, die die Eigentümergemeinschaft mit hausfremden Dritten schließt, wie etwa Abschluss, Inkasso etc.
- Wenn erforderlich eine Durchführung zusätzlicher Eigentümerversammlungen und Protokollerstellung.
- Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, sofern dies über den normalen Umfang hinausgeht.
- Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten über Neuabschluß von Beratungs-, Wartungs- und Serviceverträgen.
- Auf Wunsch betreuen wir Sie auch bei der Abwicklung von Großreparaturen und Verbesserungsmaßnahmen Ihrer Liegenschaft und unterstützen Sie bei der Planung und Angebotseinholung, sowie bei Behördenverhandlungen und bei der Erstellung eines Finanzierungskonzeptes, überwachen die Bauführung und prüfen für Sie alle Rechnungen etc.
- Wir erledigen die Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen.
- Alle Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit Instandhaltungsdarlehen auftreten, erledigen wir für Sie.
- Tätigkeiten in Zusammenhang mit Hausbesorgern und sonstigen Hilfskräften, etwa Abschluss, Kündigung, Lohnverrechnung etc.
- Abrechnungen aufgrund abweichender Aufteilungsschlüssel oder Abrechnungseinheiten.
- Führen von Schlichtungsstellen- und Gerichtsverfahren, sofern kein Rechtsanwalt damit betraut ist.
- Übergabe der Verwaltungsunterlagen bei Ende der Verwaltungstätigkeit.
So verstehen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung
Auf welchen Grundlagen beruht die Betriebskostenabrechnung?
Die gesetzliche Regelung hierfür ist für
- Mietwohnungen im MRG und für
- Eigentümer im WGG und für die
- Heizkosten im HeizKG geregelt
Bis wann hat die Betriebskostenabrechnung zu erfolgen?
Die Abrechnung erfolgt für Miete bis zum 30.6. und für Eigentumsgemeinschaften bis zum 31.7. des Jahres.
Wer muss die Betriebskostenabrechnung bezahlen?
Wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit Hauptmieter ist, muss die Nachzahlung leisten, auch wenn er im Vorjahr nicht in der Wohnung gelebt hat und Wasser und Müll nicht mitverbraucht bzw. -verursacht hat.
Welche Betriebskosten sind zulässig?
- Wasser und Überprüfung der Wasserleitungen
- Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen
- Rauchfangkehrung, Kanalräumung, Entrümpelung und Schädlingsbekämpfung
- Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen
- Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
- Versicherungsprämien für Glasbruch und Sturmschaden (nur bei Zustimmung der Mieter)
- Hausreinigung und Schneeräumung
- öffentliche Abgaben, wie Müll, Wasser/Abwasser und Grundsteuer
- Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen
Nicht als Betriebskosten verrechnet werden dürfen:
- Reparaturen von Rauchfängen, Leitungen, Aufzügen
- Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage
- Versicherungsprämien, wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mehrheit der Mieter abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist
- Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten
- Rechtsanwaltskosten
- Instandhaltungen/Instandsetzungsarbeiten
Downloads
SEPA Lastschrift
Sie geben uns Ihr Einverständnis, jeden Monat die Miete samt Betriebskosten und Steuer von dem Konto einzuziehen, ohne dass Spesen zu bezahlen sind. Bitte fordern Sie das Lastschrift Formular per Mail an.
Die Abbuchung erfolgt automatisch und pünktlich. Guthaben oder Nachzahlungen aus den Betriebskostenabrechnungen werden zur Fälligkeit automatisch ausgeglichen. Sollte sich die Miete aufgrund einer Wertsicherung ändern, wird der korrigierte Betrag ab dem Fälligkeitsmonat automatisch korrigiert eingezogen. Mahnungen sind nahezu ausgeschlossen, da das Kundenkonto immer ausgeglichen ist. Natürlich können Sie diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass wenn das Konto nicht gedeckt ist und es daher zu einer Rückbelastung kommt, Spesen anfallen.
Zustimmungserklärung - Mail
Helfen Sie uns und der Umwelt. Mit einer Zustimmungserklärung, dass wir Sie per Mail kontaktieren dürfen, sparen Sie jede Menge an Papier.
Egal ob die Betriebskostenabrechnung, eine neue Vorschreibung oder sonstige Mitteilungen, sie erhalten alles in Ihr E-Mail Postfach.
Meldezettel
Einen Meldezettel für den Hauptmieter erhalten Sie bei der Übergabe Ihrer Wohnung.
Sollten Sie mehrere Personen im Haushalt anmelden wollen, so können Sie hier den Meldezettel herunterladen. Diesen füllen Sie aus und versehen ihn mit der Unterschrift des Hauptmieters im Mietvertrag. Danach übermitteln Sie den Meldezettel per Mail an uns zur Unterschrift und dann dem Gemeindeamt oder übergeben diesen persönlich.
Mülltrennung
Es ist uns ein großes Anliegen, der Umwelt zuliebe, dass die Mülltrennung ordentlich durchgeführt wird.
Hier finden Sie Mülltrennblätter und Informationen zur Sperrmüllentsorgung in versch. Sprachen. Gerne vereinbaren wir für Sie auch einen persönlichen Termin beim Gemeindeamt, wo Sie sich informieren können.