Erimmo Immobilien
Immobilie kaufen
Egal ob Sie eine Immobilie im Zentralraum Linz, Bezirk Linz Land oder in St. Florian suchen, wir sind Ihr Ansprechpartner. Derzeit haben wir ein Bauprojekt direkt in St. Florian mit 15 Eigentumswohnungen, einige davon sind noch frei. Ebenso derzeit Baugrundstücke in Kärnten, Gurktal. Eigentum anzuschaffen und das eigene Dach über dem Kopf zu haben ist schon eine wunderbare Sache. Bis man sich allerdings „Hausbesitzer oder Wohnungsbesitzer“ nennen kann bedarf es einiger Schritte.
- Altbau oder Neubau
- Erstellen eines Finanzierungsplanes
- Auswahl der Immobilie
- Erste Besichtigungen
- Zweite Besichtigung mit einem Gutachter oder Baumeister
- Zusage für eine Finanzierung bei der Bank einholen
- Festlegung des Kaufpreises mittels Kaufanbot (Ein Kaufanbot ist, wenn sie es unterschrieben haben für sie verbindlich)
- Beim Rechtsanwalt oder beim Notar wird aufgrund des Kaufanbotes ein Kaufvertrag aufgesetzt
- Einzahlen des Kaufpreises auf ein Treuhandkonto
- Kaufvertrag wird unterschrieben
- Die Übergabe ihrer Immobilie kann nun erfolgen
- Wenn sie bei uns gelistet sind, bzw. von der Anfrage auf eine Immobilie bis zur Übergabe – bei all diesen Schritten unterstützen wir sie als Immobilientreuhänder
Was Sie vor dem Kauf einer Immobilie beachten sollten:
Finanzen prüfen
Um die Ausgaben für das Wohnen als Anteil am Haushaltsbudget einzuschätzen, orientieren Sie sich an der Faustregel, wonach die Wohnung nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens kosten sollte.
Maklerprovision
Für die Vermittlung eines Kaufvertrags müssen sowohl die Käuferin/der Käufer als auch die Verkäuferin/der Verkäufer der Wohnung bzw. des Grundstücks in der Regel eine Provision bezahlen.
Die maximale Provision für Käuferin/Käufer sowie Verkäuferin/Verkäufer berechnet sich – abhängig vom Kaufpreis – folgendermaßen:
Wert | Provision |
---|---|
bis 36.336,42 Euro | vier Prozent des Wertes |
36.336,43 Euro bis 48.448,51 Euro | 1.453,46 Euro |
ab 48.448,52 Euro | drei Prozent des Wertes |
Zu diesen Provisionsbeträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 Prozent hinzuzurechnen. Die oben genannten Beträge sind Höchstgrenzen.
Sie gelten nicht für Investanlagen.
„Immobilientreuhänder“ (= Bauträgerinnen/Bauträger, Immobilienmaklerinnen/ Immobilienmakler, Immobilienverwalterinnen/Immobilienverwalter) ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe, dessen Ausübung eine entsprechende Befähigung voraussetzt. Diese Berufsgruppe trifft umfangreiche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber Kundinnen/Kunden, die im Bereich des Verbraucherschutzes noch erweitert sind. Weitere Informationen zu Berufszugang und Standesregeln von Immobilientreuhändern finden sich auf den Seiten der (WKO).
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis.
Grundbuchsgebühr
Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Sollten Sie das Kaufobjekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an. Hinzu kommt die Eingabengebühr von 47 Euro bzw. von 66 Euro, wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt. Die Vergebührung des Kredites erfolgt durch das jeweilige Kreditinstitut zu den üblichen Banktarifen.
Wird bei Eintragungen zum Erwerb des Eigentums die Gebühr durch Abbuchung oder Einziehung entrichtet, ermäßigt sich diese um 23 Euro.
Anwalts- oder Notarskosten
Da in der Regel der Kaufvertrag von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer Notarin/einem Notar oder errichtet wird und diese/dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) stellt, muss die Käuferin/der Käufer weitere Kosten einkalkulieren. Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten beträgt ungefähr 1-3 Prozent des Kaufpreises und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften
Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist es notwendig, dass die Unterschriften auf dem Kaufvertrag bzw. auf der Pfandbestellungsurkunde beim Hypothekardarlehen gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.
Die Kosten dafür richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Höhe des Pfandrechts) und sind durch den jeweiligen Kammertarif festgelegt.
Gerne können wir für Sie einen Kostenvoranschlag unseres Rechtsanwaltes/Notars für Sie einholen, den Sie dann mit anderen Angeboten vergleichen können.